Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Pension Deinhardt
Inhaber: Ramona Deinhardt
Am Brückenborn 12
99510 Apolda 

Deutschland

Steuer-Nr.: 162 212 05913

Kontakt
Telefon: +49 152 21636697
E-Mail: pension-deinhardt@web.de

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Julia Deinhardt

 

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Urheberrecht
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AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beherbergungsvertrag

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 
gültigen Fassung Bestandteil des mit dem Beherbergungsbetrieb Pension Deinhardt in Apolda geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende 
Individualvereinbarungen getroffen wurden. 
Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen. 

§ 1 Abschluss des Beherbergungsvertrages 
1. Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über 
die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom 
Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen. 
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher 
vereinbart wurde. 
3. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet 
oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den 
Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsbetrieb 
entscheidet über die Buchungsform. 
4. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-
Information) vertreten lassen. 
5. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit 
aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für 
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte 
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 
6. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten 
Zeitpunkt dem Beherbergungsbetrieb Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als 
verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die 
Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. 
7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in 
der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser 
innerhalb einer Frist von 5 Tagen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen 
Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder 
sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die 
Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. 
Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen 
Vertreter erfolgen. 
8. Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den 
Kunden bestellt, haftet er dem Beherbungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als 
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem 
Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 

§ 2 Preise und Leistungen 
1. Alle in der Buchung vereinbarten Preise sind Endpreise einschließlich aller 
obligatorischen Nebenkosten und MwSt. 
2. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich aus seinem 
Leistungsangebot einschließlich der damit verbundenen Hinweise und Erläuterungen. 
3. Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und 
Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. 
4. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. 
5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich 
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der Leistungen des 
Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der 
Beherbergungsbetrieb dem zustimmt. 
6. Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer 
erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der 
gebuchten Leistung kommen. 

§ 3 Bezahlung 
1. Der Beherbergungsbetrieb kann nach erfolgter Buchungsbestätigung (Zugang der 
Buchungsbestätigung beim Gast in schriftlicher Form) bei Buchungen, die mindestens 
14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung 
eine Anzahlung in Höhe von 80 % des Gesamtaufenthaltspreises pro Person 
verlangen. 
2. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die 
Anzahlung sofort zu entrichten. 
3. Die gesamte Restzahlung einschließlich aller Neben- und Verbrauchskosten und 
MwSt. ist falls nicht anders vereinbart spätestens am Tage der Abreise an den 
Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. 
4. Bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, ist der Beherbergungsbetrieb 
berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor Ort - gebuchte 
oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß 
den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind. 
5. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen 
einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Parkplatz) 
am Tag der Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. 
6. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. 
Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach 
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. 
7. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern 
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr 
gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins geltend 
zu machen. 
Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens 
vorbehalten. 
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine 
Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

§ 4 Stornierung, Rücktritt 
1. Der Gast kann bis zu 10 Tage vor Anreise (Anreisetag um 14 Uhr) seine Buchung 
kostenlos stornieren. 
2. Darüberhinausgehend ist ein allgemeines, kostenfreies vertragliches Rücktrittsrecht 
des Gastes vom abgeschlossenen Beherbergungsvertrag nicht vereinbart. Tritt der Gast 
außerhalb der in vorstehender Ziffer genannten Zeiträume vom Vertrag zurück, bleibt 
der Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf Bezahlung des vereinbarten 
Aufenthaltspreises bestehen. 
3. Statt Vertragserfüllung kann der Beherbergungsbetrieb pauschale Stornokosten in der 
nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in 50 % des vereinbarten Unterkunftspreises): 3 – 
7 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Gesamtpreises, 2 Tage und weniger von der 
Anreise: 90 % des Gesamtpreises. 
4. Die Absage der Buchung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte zum 
besseren Nachweis schriftlich erfolgen. 
5. Schecks werden nicht akzeptiert. 
8. Überweisungen und Barzahlung werden akzeptiert. 
9. Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat 
der Beherbergungsbetrieb an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur 
Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der 
Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur 
Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach 
den gesetzlichen Regeln zu verwerten. 
10. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der 
vereinbarten Zeit. 
11. Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.

§ 5 An- und Abreisezeiten 
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 14:00 Uhr des 
Anreisetages zur Verfügung. Die Anreise erfolgt bis 19:00 Uhr. Bei einer Ankunft 
nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon 
rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, 
die Unterkunft bei einer Übernachtung nach 18:00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen 
am Folgetag nach 08:00 Uhr anderweitig zu belegen. 

2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu 
räumen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden 
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in 
Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, 
dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Obliegenheiten des Gastes 
1. Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die 
Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den 
Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. 
2. Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel der 
Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu 
berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den 
Beherbergungsbetrieb zu richten. Dem Gast ist dabei bewusst, dass er Zimmer in 
einem zentrumsnah und bahnhofsnah gelegenen Altbau nutzt. Minderungen aufgrund 
Unzulänglichkeiten z.B. des Schallschutzes oder sonstigen altbautypischer 
Besonderheiten sowie Lärmbelästigungen aufgrund von beispielsweise Veranstaltungen können deshalb nicht akzeptiert werden. 
3. Sämtliche Zimmer des Beherbergungsbetriebes sind nicht barrierefrei und nicht 
behindertengerecht.
4. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten 
Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des 
Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer 
angemessenen Mehrvergütung führen. Bei einer sofortigen Kündigung des Vertrages 
ist der Gesamtpreis des Aufenthaltes zu bezahlen. 
7. Die Zimmer des Beherbergungsbetriebes dürfen nicht gewerblich genutzt werden. 
Zuwiderhandlungen führen zum Hausverbot. 
8. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen 
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und 
eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. 
9. Die Mitnehme von Haustieren jeglicher Art ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung 
mit dem Beherbergungsbetrieb und im Falle einer solchen Vereinbarung nur im 
Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Auf die 
verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung wird hingewiesen. 
10. Bei Schlüsselverlust ist ein pauschalierter Schadensersatz von mindestens 50,00 Euro 
bis zu 200,00 Euro für die nötige Abänderung des Schließsystems verwirkt. 
11. Der gesamte Beherbergungsbetrieb ist eine Nichtraucher-Pension. Bei Zuwiderhandlung ist ein pauschalierter Schadensersatz i.H.v. 300,00 Euro für die Reinigung verwirkt. Rauchen 
ist nur im Innenhof erlaubt. 
12. Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf 
einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch 
kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des 
Beherbergungsbetriebs entsteht nicht. 
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des 
Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte 
haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. 
Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.

§ 7 Haftung des Beherbergungsbetriebes 
1. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder 
gestohlene Gegenstände. 
2. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht 
Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und 
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit 
ein Schaden des Gastes vom Beherbergungsbetrieb weder vorsätzlich, noch grob 
fahrlässig herbeigeführt wird oder, soweit der Beherbergungsbetrieb für einen dem 
Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen 
verantwortlich ist. 
3. Eine etwaige Gastwirtshaftung des Beherbergungsbetrieb für eingebrachte Sachen 
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 
4. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit 
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als 
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 8 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Hausverbot
1. Für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist das Amtsgericht Apolda 
zuständig. 
2. Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des 
Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtsstand für Klagen des 
Beherbergungsbetriebes auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der 
Sitz des Beherbergungsbetriebes. 
3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des 
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen 
Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren 
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren 
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht 
bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher 
Gerichtsstand vereinbart. 
4. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb 
und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, 
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 
5. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vereinbarungen, die Störung des 
Beherbergungsbetriebsablaufes oder die Belästigung anderer Gäste führen zum 
Hausverbot.

 

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